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   BVerwG, 20.01.1997 - 9 B 591.96   

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BVerwG, 20.01.1997 - 9 B 591.96 (https://dejure.org/1997,22402)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1997 - 9 B 591.96 (https://dejure.org/1997,22402)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1997 - 9 B 591.96 (https://dejure.org/1997,22402)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache als Indiz für mangelndes volksdeutsches Bewußtsein

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  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 9 B 591.96
    Ist das - wie hier - nicht der Fall und deshalb zu beurteilen, ob mittelbar aufgrund von Indizien, zu denen die objektiven Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG a.F. gehören, auf eine Vermittlung Volksdeutschen Bewußtseins geschlossen werden kann, kommt der Beherrschung der deutschen Sprache als Muttersprache oder jedenfalls bevorzugter Umgangssprache jedoch ausschlaggebende Bedeutung zu (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juli 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).

    Umgekehrt steht eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache regelmäßig der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegen (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 9 B 591.96
    Ist das - wie hier - nicht der Fall und deshalb zu beurteilen, ob mittelbar aufgrund von Indizien, zu denen die objektiven Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG a.F. gehören, auf eine Vermittlung Volksdeutschen Bewußtseins geschlossen werden kann, kommt der Beherrschung der deutschen Sprache als Muttersprache oder jedenfalls bevorzugter Umgangssprache jedoch ausschlaggebende Bedeutung zu (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juli 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1997 - 9 B 591.96
    Wer - wie die Klägerin - nur unzulängliche Deutschkenntnisse besitzt und Ungarisch als Muttersprache spricht, ist vielmehr regelmäßig ungarisch erzogen worden und gehört dem ungarischen Kulturkreis an (Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
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